Das BAG urteilte jüngst in zwei Fällen zu Altersabstands- bzw. Spätehenklauseln in der bAV. In einem Fall wurde der vollständige Leistungsausschluss bei mehr als 15 Jahren Altersabstand zwischen den Ehegatten gebilligt. In einem anderen Urteil erachtet das BAG eine Altersgrenze für den Eheschluss zum Ausschluss von Leistungen vor dem vollendeten 65. Lebensjahr als rechtens.

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